Kapitel I — Allgemeine BestimmungenArtikel 4

Artikel 4: KI-Kompetenz (AI literacy)

Gilt ab 2. Aug. 2026ca. 847 WörterEUR-Lex geprüft Apr. 2026

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit Beschäftigte und andere, die KI in ihrem Namen bedienen, eine ausreichende KI-Kompetenz (AI literacy) erlangen—orientiert an technischem Wissen, Ausbildung, Einsatzkontext und den betroffenen Personen oder Personengruppen. Er ergänzt Art. 3 Nr. 56 (Begriff der KI-Kompetenz) und ersetzt keine materiellen Pflichten späterer Kapitel.

Für wen gilt das?

  • -Anbieter mit Organisations-, Onboarding- und Aufsichtspflichten für Personen, die KI betreiben oder überwachen
  • -Betreiber, die KI unter ihrer Aufsicht nutzen und sicherstellen müssen, dass Bediener Fähigkeiten, Grenzen und Missbrauchsrisiken verstehen
  • -HR, Learning & Development und Compliance bei Schulungs- und Rollenkonzepten zu KI
  • -Beschaffung und IT-Security bei Personen, die KI im Namen der Organisation bedienen

Szenarien

Ein Krankenhaus setzt ein diagnostisches Unterstützungsmodell ein; Mitarbeitende nutzen Vorschläge ohne Schulung.

Art. 4 erwartet angemessene Maßnahmen zum Verständnis von Grenzen und Aufsicht—ergänzend zu Hochrisiko-Dokumentation und menschlicher Aufsicht, nicht ersetzend.
Ref. Art. 4

Ein SaaS-Anbieter liefert eine API; Customer-Success verspricht in Calls rechtliche Garantien.

Anbieterseitige Kompetenz soll klären, was Frontline-Teams versprechen dürfen; Art. 4 zielt auf Personen im Namen des Anbieters—neben Marketing- und Produkttextregeln.
Ref. Art. 4

Ein Händler rollt Emotionsanalyse-Kameras aus; nur Filialleitende werden geschult.

Art. 4 verlangt, Personen oder Gruppen zu bedenken, auf die die Systeme angewendet werden—hier Kundinnen und Personal, nicht nur interne Bediener.
Ref. Art. 4

Ingenieurinnen haben Promotionen, aber keine Schulung zu verbotenen Nutzungen.

Art. 4 verlangt Berücksichtigung von Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung—Kompetenz umfasst auch Rechts- und Ethikguardrails, nicht nur Technik.
Ref. Art. 4

Was Artikel 4 leistet (Klartext)

Artikel 4 ist eine horizontale Organisationspflicht: Anbieter und Betreiber müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte und andere Personen, die KI in ihrem Namen bedienen oder nutzen, eine ausreichende KI-Kompetenz erreichen—im Rahmen des Zumutbaren (im englischen Konsolidierungstext „to their best extent“).

Die Pflicht ist kontextbezogen: technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Schulung, Einsatzkontext und Betroffene müssen berücksichtigt werden.

Artikel 4 ersetzt keine Einordnung, Datenpflege, Protokollierung oder Transparenz—er unterfüttert deren wirksame Umsetzung, weil Menschen verstehen, was das System kann, wo es versagt und wo Recht Grenzen zieht.

Bezug zu „KI-Kompetenz“ in Artikel 3

Der Begriff KI-Kompetenz (AI literacy) ist in Artikel 3 definiert (Nr. (56) im konsolidierten Zählschema): Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, damit Anbieter, Betreiber und Betroffene KI informiert einsetzen und Chancen, Risiken und Schäden einschätzen können.

Artikel 4 operationalisiert das für Anbieter und Betreiber durch organisatorische Maßnahmen. In Nachweisen Art. 4 und den Wortlaut zu Nr. (56) auf EUR-Lex koppeln.

Anschluss an andere Artikel

  • Artikel 1Gegenstand: vertrauenswürdige Nutzung.
  • Artikel 2Anwendungsbereich: Art. 4 setzt dort an, wo Anbieter-/Betreiberpflichten greifen.
  • Artikel 3Begriffe: KI-Kompetenz (Nr. (56)), Anbieter, Betreiber.
  • Artikel 5 — Schulungen zu roten Linien im Vertrieb und Betrieb.
  • Artikel 6 + Anhang III — Hochrisiko erfordert Dokumentation und Aufsicht; Kompetenz macht Kontrollen wirksam.
  • Artikel 13 / Artikel 14 — Kompetenz stützt Transparenz und menschliche Aufsicht in der Praxis.
  • Artikel 113Anwendungszeitpunkte.

Praktische Checkliste (KI-Kompetenz)

  • Rollenbasierte Curricula für Technik, Produkt, Legal, Support, Führung—an Art.-4-Faktoren gespiegelt.
  • Vendor-Playbook bei Outsourcing: vertragliche Kompetenzpflichten und Prüfrechte.
  • Betroffenenperspektive: Schulungen für sensible Kontexte (Arbeit, Gesundheit, Sozialleistungen).
  • Mit Risikomanagement verzahnen: Schulungsnachweise mit Risikoanalyse und Vorfällen.
  • Update-Trigger: neues Modell, neues Land, Lessons Learned nach Vorfall.
  • Nachweise: datierte Teilnahme, Tests, Policy-Bestätigungen wie andere Compliance-Belege.

Amtlicher Wortlaut (Auszug): Artikel 4 vollständig (englische Fassung)

Hinweis (Redaktion): Buchstabentreuer Zitat hier in Englisch (konsolidierte Fassung auf EUR-Lex üblich zitiert). Maßgeblich für deutsche Behörden ist der deutsche EUR-Lex-Text—Artikel 4 auf EUR-Lex öffnen.

Providers and deployers of AI systems shall take measures to ensure, to their best extent, a sufficient level of AI literacy of their staff and other persons dealing with the operation and use of AI systems on their behalf, taking into account their technical knowledge, experience, education and training and the context the AI systems are to be used in, and considering the persons or groups of persons on whom the AI systems are to be used.

Erwägungsgründe (Präambel) auf EUR-Lex

Die Erwägungsgründe im selben konsolidierten KI-Rechtsakt auf EUR-Lex erläutern oft den Regelungszweck von Kompetenz- und Organisationspflichten in Kapitel I. Nutzen Sie die offizielle Präambel auf EUR-Lexkeine inoffiziellen Erwägungsgrund-Listen ohne Abgleich mit Reihenfolge und Wortlaut.

Checkliste

  • KI-Kompetenz-Leitlinie an Art. 4 und Art. 3 Nr. 56 (EUR-Lex) ausrichten und veröffentlichen.
  • Kompetenz-Reviews in Release-Gates für neue KI-Features oder Vendor integrieren.
  • „Personen … in ihrem Namen“ je KI-System dokumentieren (Personal, Zeitarbeit, BPO).
  • Kompetenzkennzahlen mit Aufsichts- und Vorfallkennzahlen für das Management verknüpfen.
  • Schulungsfolgenabschätzung bei wesentlichen Modell- oder Kontextänderungen neu fahren.

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Häufige Fragen

Reicht ein einstündiges Video für Art. 4?

Art. 4 nennt keine Stunden—es geht um ausreichende Kompetenz unter Berücksichtigung der Faktoren. Behörden erwarten stichhaltige, rollenspezifische Nachweise, kein Einheitsformat.

Gilt Art. 4 für Kleinstunternehmen?

Der Wortlaut richtet sich an einschlägige Anbieter und Betreiber ohne KMU-Ausnahme in Art. 4 selbst—Verhältnismäßigkeit bleibt unionsrechtlich relevant; Einzelfall mit Fachanwalt klären.

Unterschied zu Verhaltenskodizes?

Art. 4 ist verbindliche Kompetenzgrundlage; Kodizes (z. B. Art. 95) können Branchenbest Practices ergänzen, ersetzen Art. 4 aber nicht.