Artikel 54

Artikel 54: Authorised representatives of providers of general-purpose AI models, EU AI Act

Anwendbar seit 2. Aug. 2025ca. 391 WörterEUR-Lex geprüft Apr. 2026

Artikel 54 der Verordnung (EU) 2024/1689 betrifft Authorised representatives of providers of general-purpose AI models, EU AI Act. Diese Seite bietet Orientierung, interne Querverweise und den EUR-Lex-Zwangkein Ersatz für Mandatsberatung oder den Amtswortlaut.

Für wen gilt das?

  • -Anbieter, Betreiber und Produktteams, soweit die Vorschrift den KI-Lebenszyklus in der Union berührt
  • -Compliance und Legal bei Artikel-Pflichtenplänen
  • -Behörden und benannte Stellen, soweit das Artikel Aufgaben zuweist

Was Artikel 54 leistet (Klartext)

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Praktische Checkliste

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  • Rollen nach Art. 3 zuordnen.
  • Schnittmenge mit Art. 5 prüfen.
  • Fristen Art. 113 beachten.
  • Absatzbelege aus EUR-Lex in den KI-Register-Eintrag übernehmen.

Amtlicher Wortlaut (Hinweis): Artikel 54

Hinweis (Redaktion): Der vollständige Amtswortlaut von Artikel 54 steht auf EUR-Lex. Der folgende Satz ist kein Rechtszitat—EUR-Lex öffnen.

Der konsolidierte deutsche und englische Amtswortlaut von Artikel 54 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist auf EUR-Lex im ABl.-HTML veröffentlicht und vor Compliance-Entscheidungen dort einzusehen.

Erwägungsgründe (Präambel) auf EUR-Lex

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Checkliste

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  • Mit DSFA/Konformität koppeln, soweit Daten oder Produktsicherheit betroffen sind.
  • Nach delegierten/umsetzenden Rechtsakten der Kommission erneut prüfen.

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Häufige Fragen

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