EU AI Act Zeitplan

Alle Anwendungsphasen der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 — vom Inkrafttreten bis zur letzten Übergangsfrist.

2. Februar 2025
In Kraft

Phase 1 — 6 Monate nach Inkrafttreten

Verbotene KI-Praktiken

Die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 sind durchsetzbar. Systeme mit Social Scoring, unterschwelliger Manipulation, Ausnutzung von Schwächen, Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen), Emotionserkennung am Arbeitsplatz/in Bildungseinrichtungen, rein profilbasiertem Predictive Policing und ungezieltem Scraping von Gesichtsbildern müssen eingestellt werden.

2. August 2025
In Kraft

Phase 2 — 12 Monate nach Inkrafttreten

GPAI-Modellpflichten

Die Pflichten nach Kapitel V für allgemeine KI-Modelle treten in Kraft. Alle GPAI-Anbieter müssen Transparenz-, Dokumentations-, Urheberrechts- und Energieverbrauchspflichten erfüllen. Modelle mit systemischem Risiko (Artikel 51) unterliegen zusätzlichen Bewertungs-, Melde- und Testpflichten. Das KI-Büro beginnt mit der Durchsetzung.

2. August 2026
Demnächst

Phase 3 — 24 Monate nach Inkrafttreten

Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III)

Volle Konformitätspflicht für Hochrisiko-KI nach Anhang III. Anbieter müssen alle Anforderungen nach Kapitel III Abschnitt 2 erfüllen: Risikomanagement (Art. 9), Datengovernance (Art. 10), Technische Dokumentation (Art. 11), Protokollierung (Art. 12), Transparenz (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14), Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit (Art. 15). Betreiberpflichten (Art. 26), FRIA (Art. 27) und EU-Datenbankregistrierung (Art. 49) gelten ebenfalls.

2. August 2027
Künftig

Phase 4 — 36 Monate nach Inkrafttreten

Hochrisiko-Produkte (Anhang I)

Die Pflichten erstrecken sich auf KI-Systeme als Sicherheitsbauteile von Produkten nach Anhang I Abschnitt A (z. B. Medizinprodukte nach MDR, Maschinen, Spielzeug, Aufzüge, Druckgeräte, Fahrzeuge). Diese Systeme müssen sowohl die KI-Verordnung als auch die sektoralen Produktvorschriften erfüllen.

31. Dezember 2030
Künftig

Phase 5 — Verlängerte Übergangsfrist für Anhang-X-Systeme

EU-IT-Grosssysteme (Anhang X)

KI-Systeme als Komponenten der EU-IT-Grosssysteme nach Anhang X (SIS II, VIS, Eurodac, EES, ETIAS, ECRIS-TCN) müssen die KI-Verordnung einhalten. Der Bestandsschutz nach Artikel 110 endet für vor August 2027 in Betrieb genommene Systeme (sofern nicht wesentlich geändert). Dies ist die letzte Konformitätsfrist der KI-Verordnung.